Gesellschaftsrechtlich
Begleitung während der gesamten Lebensdauer Ihres Unternehmens
Das Gesellschaftsrecht ist Teil des Handelsrechts, hat jedoch eine eigene Bedeutung aufgrund der Wichtigkeit seiner Angelegenheiten, da es Aspekte umfasst, die nicht nur mit den Gesellschaftern, Bevollmächtigten und Verwaltern der Gesellschaft zu tun haben, sondern auch alles, was mit der Gründung und Auflösung von Gesellschaften, der Ausarbeitung oder Änderung der Satzung, Gesellschaftervereinbarungen oder Familienprotokollen, Fusionen und Übernahmen usw. zusammenhängt.
Wie können wir Ihnen helfen?
Nachfolgend finden Sie die am häufigsten angebotenen Dienstleistungen in diesem Bereich:
- Firmengründung.
Die Gründung eines Unternehmens in Spanien erfordert die Erfüllung verschiedener gesetzlicher Anforderungen, einschließlich der Gründung vor einem Notar und der anschließenden Eintragung im Handelsregister sowie der Ausarbeitung und Formalisierung der Satzung, unter anderem.
Unser Team hilft Ihnen bei der Formalisierung aller erforderlichen Dokumente, stellt sicher, dass die Satzung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, und koordiniert die Maßnahmen sowohl beim Notar als auch beim Register, unter anderem.
- Unternehmensauflösung und Liquidation.
Die Auflösung eines Unternehmens kann außergerichtlich (durch Beschluss der Gesellschafter) oder gerichtlich (durch Insolvenz oder die Annahme einer von einem Berechtigten eingereichten Auflösungsklage) erfolgen.
In jedem Fall muss nach der Auflösung die Vermögensmasse des Unternehmens liquidiert werden, was spezifisch durch verschiedene Gesetze geregelt ist und deren Einhaltung für die anschließende Eintragung im Handelsregister erforderlich ist.
Bei Nomoi begleiten wir Sie bei der Schließung Ihres Unternehmens, indem wir Sie bei der Formalisierung der notwendigen privaten und öffentlichen Dokumente zur Auflösung des Unternehmens beraten.
- Gesellschaftervereinbarungen.
Eine Gesellschaftervereinbarung in Spanien ist eine private Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern eines Unternehmens, die darauf abzielt, ihre internen Beziehungen, Rechte und Pflichten zu regeln und die Lösung potenzieller Konflikte vorwegzunehmen.
Unsere Spezialisten für Gesellschaftervereinbarungen helfen Ihnen dabei, die Vereinbarung zu entwickeln, die am besten den Bedürfnissen und Merkmalen Ihres Unternehmens entspricht, um einen geordneten Entscheidungsprozess im Interesse des Unternehmens sicherzustellen.
- Satzungsänderungen.
Satzungsänderungen in Spanien erfordern die Zustimmung der Gesellschafterversammlung und müssen vor einem Notar formalisiert und anschließend im Handelsregister eingetragen werden, unter anderem.
Wir koordinieren und bereiten alle notwendigen Dokumente vor, um Satzungsänderungen durchzuführen, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch an die Strategie und Entwicklung des Unternehmens angepasst sind.
- Verwaltung der Unternehmensorgane.
Die Verwaltung der Unternehmensorgane in Spanien bedeutet, dass der Verwaltungsrat oder die Geschäftsführer das Unternehmen sorgfältig leiten und ihre Pflichten erfüllen müssen, um dessen ordnungsgemäßen Betrieb und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Bei Nomoi beraten wir Sie bei der Vorbereitung der notwendigen Unternehmensdokumente, um die täglichen Verpflichtungen des Verwaltungsorgans und der Gesellschafter zu erfüllen.
- Andere Dienstleistungen.
Wir bieten weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsrecht an. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren, um mehr über verwandte Dienstleistungen zu erfahren.